Stellungnahme zur
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie;
Oberflächengewässer- Bearbeitungsgebiet Wümme (Stand Januar 2004, erg. Febr.
2004)
I. Vorbemerkungen
Grundlage unserer Stellungnahme ist die ‚Bestandsaufnahme zur Umsetzung der
EG-Wasserrahmenrichtlinie Oberflächengewässer - Bearbeitungsgebiet Wümme (Januar
2004, erg. Februar 2004). Eine Stellungnahme zu den Teilen Grundwasser und
wirtschaftliche Analyse wird zu späterem Zeitpunkt nachgereicht. Für den Bereich
Grundwasser sind die durch Landnutzung verursachten Stoffeinträge u. E.
vorrangig zu diskutieren. Diese Aspekte sind bereits in der Bestandsaufnahme
Oberflächengewässer behandelt, wenn auch nicht bezogen auf Grundwasser.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass wir die im Gebietsforum Wümme am
4.3.04 angesprochene Signifikanzschwelle für Nitrat von 40mg/l für zu hoch
halten (Wert bei Babynahrung 10mg/l).
II. Allgemeines
Wir begrüßen, ungeachtet der noch bestehenden Datenlücken (vgl. Anlage), die
umfangreichen Darstellungen in der vorliegenden Bestandsaufnahme incl. der
kritischen Bewertung des Wasserbaus der Vergangenheit. Der Umfang der noch
fehlenden Daten ist allerdings so erheblich, dass eine abschließende
Stellungnahme zurzeit nicht möglich ist.
Die Anfang März mit dem Gebietsforum Wümme eingeleitete Information der
Öffentlichkeit im Einzugsgebiet Wümme bewerten wir positiv. Der Hinweis auf den
Beirat WRRL Niedersachsen/Bremen als Ort formeller Mitwirkung ist jedoch
unbefriedigend, da hier eine Mitwirkung bezogen auf einzelne Bearbeitungsgebiete
faktisch nicht möglich ist. Im Vordergrund der Beiratsarbeit stehen sehr
umfangreiche Informationen durch Behörden und gebietsübergreifende Fragen der
Umsetzung.
Aus unserer Sicht ist der gute Zustand nur erreichbar, wenn Wasserwirtschaft und
Naturschutz eng kooperieren. Wir unterstützen diese wachsende Kooperation
ausdrücklich und erhoffen uns u. a. davon eine bessere Integration ökologischer
Belange in die Wasserwirtschaft.
Die Richtlinie offenbart bei ihrer praktischen Anwendung Probleme bei
Begrifflichkeiten und Bewertungen. Wir empfehlen dringend, die Bewertung der
Zielerreichung begrifflich verständlicher zu gestalten. Dies sollte in allen
Bearbeitungsgebieten geändert werden, da die aktuellen Begriffe verwirrend sind:
‚Zielerreichung unwahrscheinlich’ meint ja nicht, dass der gute Zustand bis 2015
kaum erreichbar ist, sondern zunächst lediglich, dass umfangreiche Maßnahmen
erforderlich sind, um ihn fristgerecht zu erreichen.
Bewertungen können dann problematisch werden, wenn nach dem worst-case-Prinzip -
was wir generell nicht kritisieren wollen - ein in weiten Teilen recht intaktes
Gewässer aufgrund einer einzelnen Belastung bei prioritären Stoffen gleich in
die Kategorie ‚Zielerreichung unwahrscheinlich’ eingeordnet wird. Wir schlagen
vor, die Bewertung der Zielereichung hier differenzierter darzustellen.
Natürlich kann diese Frage letztlich nicht für ein einzelnes Bearbeitungsgebiet
geklärt werden.
III. Stellungnahme zum Bestandsbericht des Bearbeitungsgebietes Wümme im
Einzelnen:
1.2 Naturraum, Klima, Infrastruktur
Es ist wichtig, möglichst aktuelle Flächennutzungsdaten zu verwenden. Das
Bezugsjahr für die verwendeten Daten sollte ergänzt werden. Es wäre sinnvoll,
zusätzlich die Entwicklung der Flächennutzung in den letzten Jahrzehnten
darzustellen, um Trends erkennbar zu machen.
Die Angaben zu relevanten Industriegebieten sind offensichtlich nicht korrekt,
da sich auf Bremer Gebiet derartige Anlagen befinden (z.B. Daimler-Chrysler,
Sebaldsbrück).
1.3 Gewässer
Es ist wünschenswert, nicht nur mit dem reduzierten Gewässernetz zu
arbeiten, sondern möglichst auch kleinere Nebengewässer in die Betrachtung mit
einzubeziehen. Diese Analyse über das reduzierte Gewässernetz hinaus ist auch
wichtig, weil wasserabhängige Landökosysteme die zum Teil nicht an den größeren
Gewässern zu finden sind, sondern in weiten Bereichen der Aue, dann umfassender
in die Betrachtung mit aufgenommen werden können.
Zu wasserabhängigen Landökosystemen: Neben den Gewässern mit ihren Uferbereichen
sollen nach Vorgabe der WRRL auch die direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme
betrachtet werden. Die im Gebietsforum am 04.03.04 dargestellte Vorgehensweise
beschränkt die Betrachtung von Auen und Feuchtgebieten jedoch auf den Aspekt
„Grundwasser“. De facto sind die Auen und Niederungslandschaften als von den
aquatischen Ökosystemen direkt abhängige Landökosysteme räumlich und qualitativ
an die Oberflächengewässer gebunden. Sie besitzen wesentliche Bedeutung für die
floristische und faunistische Ausstattung der Gewässer. Eine Berücksichtigung
ihrer Ausbildung und Qualität ist als wesentliche Komponente zur Bewertung der
Oberflächengewässer unerlässlich und muss in die Bestandsaufnahme und Bewertung
integriert werden. Aktuelle Biotoptypenkartierungen liegen sowohl für die Wümme
als auch für die Hamme vor (s. „Datenlücken“). Auch die Beschränkung auf NATURA
2000 und NSG ist fachlich nicht hinreichend, da ebenso (bisher) nicht geschützte
oder kleinflächig geschützte Ökosystembestände ökologisch relevant sind.
Zu hmwb: Der Streckenanteil von vorläufig als hmwb eingestuften Fließgewässern
am Gesamtnetz sollte angegeben werden. Für Wasserkörper in NATURA 2000-Gebieten
sowie NSG’s muss grundsätzlich der gute Zustand als Erhaltungs- oder
Entwicklungsziel angestrebt werden.
Die vorläufige Einstufung von Wasserkörpern als hmwb ist nicht transparent. Im
Textteil sollten die jeweiligen Gründe für die Einstufung detailliert genannt
und aus Tabelle 7 ersichtlich werden.
So ist die Einstufung des Wasserkörpers „Hamme III“ als hmwb keineswegs
nachvollziehbar. Der Nachweis prioritärer Stoffe kann nicht zwangsläufig die
Einstufung dieses Wasserkörpers als hmwb nach sich ziehen, da diese auch in
anderen Wasserkörpernnachgewiesen wurden, die nicht als hmwb eingestuft wurden.
Die typspezifische Saprobie des Wasserkörpers wurde auf 100 % der Strecke als
„gut“ bewertet; die vorgenommene Zuordnung ist daher fragwürdig und
klärungsbedürftig.
Eine differenzierte Stellungnahme zur Einstufung von Wasserkörpern als hmwb kann
unsererseits erst erfolgen, wenn die Kriterien und Gründe für die vorgenommene
Einstufung von Wasserkörpern als hmwb dargestellt werden.
Zu Bundeswasserstraßen: Die Wümme ist u. E. bundeseigene Wasserstraße - eine
Funktion aus Zeiten der Torfschifffahrt, die dem guten Zustand nicht förderlich
ist und aufgehoben werden sollte.
Zum Abschnitt ‚Hinweis auf Besonderheiten wasserwirtschaftlicher und sonstiger
menschlicher Aktivitäten im Einzugsgebiet’. Die FFH-Nachmeldevorschläge des
Landes Niedersachsen sollten mit aufgeführt sein. Naturschutzgebiete sind in
größerer Zahl bereits ausgewiesen, einige (z.B. Fischerhuder Wümmeniederung)
sind in Vorbereitung. Ferner sollte ergänzt werden: Bei den GR-Projekten das
Projekt Lüneburger Heide, und der Status der Wümme als ‚Hauptgewässer’ des
Niedersächsischen Fließgewässerprogramms.
Wir regen an, die Flächenanteile der obigen Schutzkategorien zu ergänzen, um so
die Relevanz der Gebiete für den Wasserhaushalt umreißen zu können.
2.1.1.2 Niederschlagswasser-/Mischwassereinleitungen
Die notwendigen Ergänzungen zur Bestandsaufnahme können in enger Verknüpfung
mit den Grundlagen zum Hochwasseraktionsplan Wümme vorgenommen werden, gerade
aus Sicht der Unterlieger sind die Belastungen des Gewässernetzes durch die
weitreichende Entwässerung im Einzugsgebiet kritisch.
2.1.2 Diffuse Quellen
Die Lücken in der vorgelegten Bestandsanalyse sind im Bericht bereits
angesprochen. Wir halten den Aspekt ‚diffuse Quellen’ neben Fragen der
Gewässerstruktur für einen entscheidenden Faktor im Wasserhaushalt des
Bearbeitungsgebietes.
2.1.3 Bodennutzungsstrukturen
Die genannten Kategorien sind zum Teil unverständlich und
erläuterungsbedürftig: Vegetation (<1 %), Feuchtflächen, zum Teil sind sie für
eine ökologische Analyse zu allgemein: Grünland umfasst ein sehr breites
Spektrum von intensiv genutztem, regelmäßig umgebrochenen Grünland bis hin zu
extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesen.
2.1.6 Morphologische Veränderungen
Bewertung der Strukturgüte von Wasserkörpern:
Zur Einstufung des Gewässerzustandes wird der geschätzte relative Anteil der
Strukturgüte-klassen 6 u. 7 an dem jeweiligen Wasserkörper herangezogen. Die
Mitberücksichtigung der künstlichen Gewässer (Gräben u. Fleete) verzerrt das
Gesamtbild insbesondere bei Aggregation zu „Wasserkörpergruppen“. Das Verfahren
sollte in Bezug auf die künstlichen Gewässer modifiziert werden.
Die Einstufung des Gewässerabschnitts der Hamme zwischen Teufelsmoorschleuse und
Ritterhuder Schleuse (Wasserkörper Hamme III) als „vollständig verändert“ ist -
insbesondere im Vergleich zur Bewertung der Wörpe – nicht zutreffend. Trotz der
Vertiefungen der Sohle zeigt das Längsprofil des Gewässers durch Schlammbänke
und mit dem Hauptgewässer verbundene Altarme in seinem Verlauf verschiedene
Strukturen und variiert in seiner Strömungsgeschwindigkeit. Wie für organisch
geprägte Gewässer des Tieflandes charkteristisch, ist die Substratdiversität
natürlicherweise gering, da fast ausschließlich Torf ansteht. Trotz der
Steinschüttungen sind naturnahe, flache Uferstrukturen mit typischem Uferbewuchs
(Hochstaudenflure, Seggenriede, in Teilbereichen Auen- und Bruchwaldfragmente)
vorhanden. Vielfach sind großflächige Schilf- und Röhrichtbestände und teilweise
vielfältig Schwimmblattvegetation ausgebildet. Im direkten Gewässerumfeld findet
– anders als im Verlauf der Wörpe – keine Ackernutzung statt. Entsprechend der
für die Gewässergütekartierung verwendeten Parameter Laufentwicklung, Längs- und
Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld ist eine deutlich
höhere Einstufung des Gewässerabschnitts erforderlich.
Bezüglich Erosionssedimenten sollte die durch Baggerung bzw. an Sandfängen
entnommene Substratmenge genannt werden, um die Belastungsdimension deutlich zu
machen. Die Standorte der Sandfänge sind sinnvollerweise kartenmäßig
darzustellen.
2.2.1 Typspezifische Saprobie:
Die typspezifischen Referenzbedingungen können nur für eine allererste
Einschätzung durch ‚typspezifische Saprobie’ ersetzt werden; wesentliche
biologische Komponenten werden vernachlässigt. Die Beschreibung entsprechender
Referenzlebensgemeinschaften ist unbedingt erforderlich!
2.2.3 Chemische und physikalische Untersuchungsdaten:
Generell erscheint es notwendig, zu den Fundstellen von prioritären Stoffen
gesicherte bzw. wahrscheinliche Quellen bzw. Ursachen für ihr Auftreten
anzugeben.
Der Nachweis einer höheren Konzentration prioritärer Stoffe begründet im
Teileinzugsgebiet Hamme nach den während des Gebietsforums Wümme am 4.3.04
weitergeleiteten Informationen häufig den Grund für die niedrige Einstufung
eines Wasserkörpers (auch als HMWB). Die Beprobung ist im Einzugsbereich Wümme
jedoch nur an 3 Messstellen einmalig und an einer zweimalig durchgeführt worden.
Die Vermutung liegt nahe, dass prioritäre Stoffe in einer die Qualitätsziele
oder deren Mittelwerte überschreitenden Konzentration auch in anderen nicht
untersuchten Gewässerabschnitten vorhanden sind. Es ist ein dichteres
Beprobungsnetz erforderlich, damit
Methodisch sollte die Bewertungsmethode in der
Weise ergänzt werden, dass sich eine Beseitigung der Belastungsursachen in einer
Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers niederschlägt oder
zumindest in der Bewertungsmatrix (Tabelle 7) dargestellt wird, auch wenn die
Stoffe schwer abbaubar sind. Zudem besteht nur auf diese Weise überhaupt ein
Anreiz für die Durchführung entsprechend verbessernder Maßnahmen.
Weiterhin unklar ist, warum der Parameter TOC nicht in die Bewertung einfließt,
obwohl er im Einzugsgebiet zum Teil recht bedeutend ist.
2.2.7 Biozönotische Beurteilung
Aufgrund der weiten Datenlücken erscheint es angebracht, Daten, die an
anderer Stelle über die Gewässer vorliegen, mit einzubeziehen. Aktuelle
Biotoptypenkartierungen liegen sowohl für die Wümme als auch für die Hamme vor
und Artenlisten bzw. Verbreitungskarten.
Makrophyten:
Fließgewässertypische, submerse Makrophyten fehlen im Mittellauf der Wümme fast
völlig. Typisch sind in diesem Bereich Fließgewässerarten wie Nuphar.
Kleinere Stillgewässer in der Aue werden häufig zu intensiv genutzt (Angelei!)
und sind nicht als auentypische Stillgewässer ausgeprägt.
2.3 Zusammenfassende Bewertung für das Bearbeitungsgebiet
Die Bezeichnung des Bearbeitungsgebietes Wümme als "stark besiedelt" ist
etwas übertrieben, da es sich in weiten Teilen um sehr ländlich geprägte Räume
handelt.
Tabellen:
Tabelle 3 „Auflistung Gewässerkörper„
Wörpe II: Die Wörpe unterhalb Kutscher Behrens muss einen eigenen Abschnitt
(Wasserkörper) bilden, da ihr Unterlauf in künstlichem Flussbett fließt und
extrem hoch eingedeicht ist.
Hamme III: Nach der Abbildung (Karte 5) wird der Bereich von der
Teufelsmoorschleuse bis Ritterhuder Schleuse als einheitlicher Gewässerkörper
Hamme III (Gebietsnummer 24056) zusammengefasst. Der Hammeabschnitt zwischen
Teufelsmoorschleuse und Ritterhuder Schleuse besitzt jedoch völlig andere
strukturelle, floristische und faunistische Merkmale und bessere
Entwicklungsmöglichkeiten als der Abschnitt zwischen Ritterhuder Schleuse und
Lesumsperrwerk, die eine Unterteilung des Wasserkörpers in zwei Abschnitte
sinnvoll macht.
Karten:
Karte 4: „Neugnadenfleet„ muss „Neugrabenfleet“ heißen. Um den ursprünglichen
Verlauf der Alten Wörpe zu erfassen und bei der Aufstellung von
Bewirtschaftungsplänen berücksichtigen zu können , sollte auf jeden Fall das
Gehrdener Sielfleet mit dargestellt werden. In Verbindung mit Truper Wettern und
Kirchgrabenfleet zeichnet sich hier der ehemalige Verlauf der Alten Wörpe nach.
Im Bereich Butendiek sollte der „Große Graben“ dargestellt werden Da dieses
Gewässer schon auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme (18. Jh.) dargestellt
ist, sollte es nicht als künstliches Gewässer typisiert werden.
Karten 5 u. 6: Der Kirchgrabenfleet ist bereits in der Kurhannoverschen
Landesaufnahme dargestellt, daher (entsprechend der Definition) nicht als
künstliches Gewässer einzuordnen.
Der Mittellauf Wörpe im Bereich des Teufelsmoores: Die Sohle des Gewässers liegt
im Mineralboden, daher nicht organisch geprägter Fluss, sondern Sand- und Lehm
geprägter Tieflandfluss.