Stellungnahme zur Bestandsaufnahme zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie; Oberflächengewässer- Bearbeitungsgebiet Wümme (Stand Januar 2004, erg. Febr. 2004)


I. Vorbemerkungen

Grundlage unserer Stellungnahme ist die ‚Bestandsaufnahme zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Oberflächengewässer - Bearbeitungsgebiet Wümme (Januar 2004, erg. Februar 2004). Eine Stellungnahme zu den Teilen Grundwasser und wirtschaftliche Analyse wird zu späterem Zeitpunkt nachgereicht. Für den Bereich Grundwasser sind die durch Landnutzung verursachten Stoffeinträge u. E. vorrangig zu diskutieren. Diese Aspekte sind bereits in der Bestandsaufnahme Oberflächengewässer behandelt, wenn auch nicht bezogen auf Grundwasser.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass wir die im Gebietsforum Wümme am 4.3.04 angesprochene Signifikanzschwelle für Nitrat von 40mg/l für zu hoch halten (Wert bei Babynahrung 10mg/l).

II. Allgemeines

Wir begrüßen, ungeachtet der noch bestehenden Datenlücken (vgl. Anlage), die umfangreichen Darstellungen in der vorliegenden Bestandsaufnahme incl. der kritischen Bewertung des Wasserbaus der Vergangenheit. Der Umfang der noch fehlenden Daten ist allerdings so erheblich, dass eine abschließende Stellungnahme zurzeit nicht möglich ist.

Die Anfang März mit dem Gebietsforum Wümme eingeleitete Information der Öffentlichkeit im Einzugsgebiet Wümme bewerten wir positiv. Der Hinweis auf den Beirat WRRL Niedersachsen/Bremen als Ort formeller Mitwirkung ist jedoch unbefriedigend, da hier eine Mitwirkung bezogen auf einzelne Bearbeitungsgebiete faktisch nicht möglich ist. Im Vordergrund der Beiratsarbeit stehen sehr umfangreiche Informationen durch Behörden und gebietsübergreifende Fragen der Umsetzung.

Aus unserer Sicht ist der gute Zustand nur erreichbar, wenn Wasserwirtschaft und Naturschutz eng kooperieren. Wir unterstützen diese wachsende Kooperation ausdrücklich und erhoffen uns u. a. davon eine bessere Integration ökologischer Belange in die Wasserwirtschaft.

Die Richtlinie offenbart bei ihrer praktischen Anwendung Probleme bei Begrifflichkeiten und Bewertungen. Wir empfehlen dringend, die Bewertung der Zielerreichung begrifflich verständlicher zu gestalten. Dies sollte in allen Bearbeitungsgebieten geändert werden, da die aktuellen Begriffe verwirrend sind: ‚Zielerreichung unwahrscheinlich’ meint ja nicht, dass der gute Zustand bis 2015 kaum erreichbar ist, sondern zunächst lediglich, dass umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, um ihn fristgerecht zu erreichen.
Bewertungen können dann problematisch werden, wenn nach dem worst-case-Prinzip - was wir generell nicht kritisieren wollen - ein in weiten Teilen recht intaktes Gewässer aufgrund einer einzelnen Belastung bei prioritären Stoffen gleich in die Kategorie ‚Zielerreichung unwahrscheinlich’ eingeordnet wird. Wir schlagen vor, die Bewertung der Zielereichung hier differenzierter darzustellen. Natürlich kann diese Frage letztlich nicht für ein einzelnes Bearbeitungsgebiet geklärt werden.

III. Stellungnahme zum Bestandsbericht des Bearbeitungsgebietes Wümme im Einzelnen:

1.2 Naturraum, Klima, Infrastruktur
Es ist wichtig, möglichst aktuelle Flächennutzungsdaten zu verwenden. Das Bezugsjahr für die verwendeten Daten sollte ergänzt werden. Es wäre sinnvoll, zusätzlich die Entwicklung der Flächennutzung in den letzten Jahrzehnten darzustellen, um Trends erkennbar zu machen.
Die Angaben zu relevanten Industriegebieten sind offensichtlich nicht korrekt, da sich auf Bremer Gebiet derartige Anlagen befinden (z.B. Daimler-Chrysler, Sebaldsbrück).

1.3 Gewässer
Es ist wünschenswert, nicht nur mit dem reduzierten Gewässernetz zu arbeiten, sondern möglichst auch kleinere Nebengewässer in die Betrachtung mit einzubeziehen. Diese Analyse über das reduzierte Gewässernetz hinaus ist auch wichtig, weil wasserabhängige Landökosysteme die zum Teil nicht an den größeren Gewässern zu finden sind, sondern in weiten Bereichen der Aue, dann umfassender in die Betrachtung mit aufgenommen werden können.

Zu wasserabhängigen Landökosystemen: Neben den Gewässern mit ihren Uferbereichen sollen nach Vorgabe der WRRL auch die direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme betrachtet werden. Die im Gebietsforum am 04.03.04 dargestellte Vorgehensweise beschränkt die Betrachtung von Auen und Feuchtgebieten jedoch auf den Aspekt „Grundwasser“. De facto sind die Auen und Niederungslandschaften als von den aquatischen Ökosystemen direkt abhängige Landökosysteme räumlich und qualitativ an die Oberflächengewässer gebunden. Sie besitzen wesentliche Bedeutung für die floristische und faunistische Ausstattung der Gewässer. Eine Berücksichtigung ihrer Ausbildung und Qualität ist als wesentliche Komponente zur Bewertung der Oberflächengewässer unerlässlich und muss in die Bestandsaufnahme und Bewertung integriert werden. Aktuelle Biotoptypenkartierungen liegen sowohl für die Wümme als auch für die Hamme vor (s. „Datenlücken“). Auch die Beschränkung auf NATURA 2000 und NSG ist fachlich nicht hinreichend, da ebenso (bisher) nicht geschützte oder kleinflächig geschützte Ökosystembestände ökologisch relevant sind.

Zu hmwb: Der Streckenanteil von vorläufig als hmwb eingestuften Fließgewässern am Gesamtnetz sollte angegeben werden. Für Wasserkörper in NATURA 2000-Gebieten sowie NSG’s muss grundsätzlich der gute Zustand als Erhaltungs- oder Entwicklungsziel angestrebt werden.
Die vorläufige Einstufung von Wasserkörpern als hmwb ist nicht transparent. Im Textteil sollten die jeweiligen Gründe für die Einstufung detailliert genannt und aus Tabelle 7 ersichtlich werden.
So ist die Einstufung des Wasserkörpers „Hamme III“ als hmwb keineswegs nachvollziehbar. Der Nachweis prioritärer Stoffe kann nicht zwangsläufig die Einstufung dieses Wasserkörpers als hmwb nach sich ziehen, da diese auch in anderen Wasserkörpernnachgewiesen wurden, die nicht als hmwb eingestuft wurden. Die typspezifische Saprobie des Wasserkörpers wurde auf 100 % der Strecke als „gut“ bewertet; die vorgenommene Zuordnung ist daher fragwürdig und klärungsbedürftig.
Eine differenzierte Stellungnahme zur Einstufung von Wasserkörpern als hmwb kann unsererseits erst erfolgen, wenn die Kriterien und Gründe für die vorgenommene Einstufung von Wasserkörpern als hmwb dargestellt werden.

Zu Bundeswasserstraßen: Die Wümme ist u. E. bundeseigene Wasserstraße - eine Funktion aus Zeiten der Torfschifffahrt, die dem guten Zustand nicht förderlich ist und aufgehoben werden sollte.
Zum Abschnitt ‚Hinweis auf Besonderheiten wasserwirtschaftlicher und sonstiger menschlicher Aktivitäten im Einzugsgebiet’. Die FFH-Nachmeldevorschläge des Landes Niedersachsen sollten mit aufgeführt sein. Naturschutzgebiete sind in größerer Zahl bereits ausgewiesen, einige (z.B. Fischerhuder Wümmeniederung) sind in Vorbereitung. Ferner sollte ergänzt werden: Bei den GR-Projekten das Projekt Lüneburger Heide, und der Status der Wümme als ‚Hauptgewässer’ des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms.
Wir regen an, die Flächenanteile der obigen Schutzkategorien zu ergänzen, um so die Relevanz der Gebiete für den Wasserhaushalt umreißen zu können.
 

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2.1.1.2 Niederschlagswasser-/Mischwassereinleitungen
Die notwendigen Ergänzungen zur Bestandsaufnahme können in enger Verknüpfung mit den Grundlagen zum Hochwasseraktionsplan Wümme vorgenommen werden, gerade aus Sicht der Unterlieger sind die Belastungen des Gewässernetzes durch die weitreichende Entwässerung im Einzugsgebiet kritisch.

2.1.2 Diffuse Quellen
Die Lücken in der vorgelegten Bestandsanalyse sind im Bericht bereits angesprochen. Wir halten den Aspekt ‚diffuse Quellen’ neben Fragen der Gewässerstruktur für einen entscheidenden Faktor im Wasserhaushalt des Bearbeitungsgebietes.

2.1.3 Bodennutzungsstrukturen
Die genannten Kategorien sind zum Teil unverständlich und erläuterungsbedürftig: Vegetation (<1 %), Feuchtflächen, zum Teil sind sie für eine ökologische Analyse zu allgemein: Grünland umfasst ein sehr breites Spektrum von intensiv genutztem, regelmäßig umgebrochenen Grünland bis hin zu extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesen.

2.1.6 Morphologische Veränderungen
Bewertung der Strukturgüte von Wasserkörpern:
Zur Einstufung des Gewässerzustandes wird der geschätzte relative Anteil der Strukturgüte-klassen 6 u. 7 an dem jeweiligen Wasserkörper herangezogen. Die Mitberücksichtigung der künstlichen Gewässer (Gräben u. Fleete) verzerrt das Gesamtbild insbesondere bei Aggregation zu „Wasserkörpergruppen“. Das Verfahren sollte in Bezug auf die künstlichen Gewässer modifiziert werden.

Die Einstufung des Gewässerabschnitts der Hamme zwischen Teufelsmoorschleuse und Ritterhuder Schleuse (Wasserkörper Hamme III) als „vollständig verändert“ ist - insbesondere im Vergleich zur Bewertung der Wörpe – nicht zutreffend. Trotz der Vertiefungen der Sohle zeigt das Längsprofil des Gewässers durch Schlammbänke und mit dem Hauptgewässer verbundene Altarme in seinem Verlauf verschiedene Strukturen und variiert in seiner Strömungsgeschwindigkeit. Wie für organisch geprägte Gewässer des Tieflandes charkteristisch, ist die Substratdiversität natürlicherweise gering, da fast ausschließlich Torf ansteht. Trotz der Steinschüttungen sind naturnahe, flache Uferstrukturen mit typischem Uferbewuchs (Hochstaudenflure, Seggenriede, in Teilbereichen Auen- und Bruchwaldfragmente) vorhanden. Vielfach sind großflächige Schilf- und Röhrichtbestände und teilweise vielfältig Schwimmblattvegetation ausgebildet. Im direkten Gewässerumfeld findet – anders als im Verlauf der Wörpe – keine Ackernutzung statt. Entsprechend der für die Gewässergütekartierung verwendeten Parameter Laufentwicklung, Längs- und Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld ist eine deutlich höhere Einstufung des Gewässerabschnitts erforderlich.

Bezüglich Erosionssedimenten sollte die durch Baggerung bzw. an Sandfängen entnommene Substratmenge genannt werden, um die Belastungsdimension deutlich zu machen. Die Standorte der Sandfänge sind sinnvollerweise kartenmäßig darzustellen.

2.2.1 Typspezifische Saprobie:
Die typspezifischen Referenzbedingungen können nur für eine allererste Einschätzung durch ‚typspezifische Saprobie’ ersetzt werden; wesentliche biologische Komponenten werden vernachlässigt. Die Beschreibung entsprechender Referenzlebensgemeinschaften ist unbedingt erforderlich!

2.2.3 Chemische und physikalische Untersuchungsdaten:
Generell erscheint es notwendig, zu den Fundstellen von prioritären Stoffen gesicherte bzw. wahrscheinliche Quellen bzw. Ursachen für ihr Auftreten anzugeben.
Der Nachweis einer höheren Konzentration prioritärer Stoffe begründet im Teileinzugsgebiet Hamme nach den während des Gebietsforums Wümme am 4.3.04 weitergeleiteten Informationen häufig den Grund für die niedrige Einstufung eines Wasserkörpers (auch als HMWB). Die Beprobung ist im Einzugsbereich Wümme jedoch nur an 3 Messstellen einmalig und an einer zweimalig durchgeführt worden. Die Vermutung liegt nahe, dass prioritäre Stoffe in einer die Qualitätsziele oder deren Mittelwerte überschreitenden Konzentration auch in anderen nicht untersuchten Gewässerabschnitten vorhanden sind. Es ist ein dichteres Beprobungsnetz erforderlich, damit

Methodisch sollte die Bewertungsmethode in der Weise ergänzt werden, dass sich eine Beseitigung der Belastungsursachen in einer Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers niederschlägt oder zumindest in der Bewertungsmatrix (Tabelle 7) dargestellt wird, auch wenn die Stoffe schwer abbaubar sind. Zudem besteht nur auf diese Weise überhaupt ein Anreiz für die Durchführung entsprechend verbessernder Maßnahmen.
Weiterhin unklar ist, warum der Parameter TOC nicht in die Bewertung einfließt, obwohl er im Einzugsgebiet zum Teil recht bedeutend ist.

2.2.7 Biozönotische Beurteilung
Aufgrund der weiten Datenlücken erscheint es angebracht, Daten, die an anderer Stelle über die Gewässer vorliegen, mit einzubeziehen. Aktuelle Biotoptypenkartierungen liegen sowohl für die Wümme als auch für die Hamme vor und Artenlisten bzw. Verbreitungskarten.

Makrophyten:
Fließgewässertypische, submerse Makrophyten fehlen im Mittellauf der Wümme fast völlig. Typisch sind in diesem Bereich Fließgewässerarten wie Nuphar.
Kleinere Stillgewässer in der Aue werden häufig zu intensiv genutzt (Angelei!) und sind nicht als auentypische Stillgewässer ausgeprägt.

2.3 Zusammenfassende Bewertung für das Bearbeitungsgebiet
Die Bezeichnung des Bearbeitungsgebietes Wümme als "stark besiedelt" ist etwas übertrieben, da es sich in weiten Teilen um sehr ländlich geprägte Räume handelt.

Tabellen:
Tabelle 3 „Auflistung Gewässerkörper„
Wörpe II: Die Wörpe unterhalb Kutscher Behrens muss einen eigenen Abschnitt (Wasserkörper) bilden, da ihr Unterlauf in künstlichem Flussbett fließt und extrem hoch eingedeicht ist.
Hamme III: Nach der Abbildung (Karte 5) wird der Bereich von der Teufelsmoorschleuse bis Ritterhuder Schleuse als einheitlicher Gewässerkörper Hamme III (Gebietsnummer 24056) zusammengefasst. Der Hammeabschnitt zwischen Teufelsmoorschleuse und Ritterhuder Schleuse besitzt jedoch völlig andere strukturelle, floristische und faunistische Merkmale und bessere Entwicklungsmöglichkeiten als der Abschnitt zwischen Ritterhuder Schleuse und Lesumsperrwerk, die eine Unterteilung des Wasserkörpers in zwei Abschnitte sinnvoll macht.

Karten:
Karte 4: „Neugnadenfleet„ muss „Neugrabenfleet“ heißen. Um den ursprünglichen Verlauf der Alten Wörpe zu erfassen und bei der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen berücksichtigen zu können , sollte auf jeden Fall das Gehrdener Sielfleet mit dargestellt werden. In Verbindung mit Truper Wettern und Kirchgrabenfleet zeichnet sich hier der ehemalige Verlauf der Alten Wörpe nach.
Im Bereich Butendiek sollte der „Große Graben“ dargestellt werden Da dieses Gewässer schon auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme (18. Jh.) dargestellt ist, sollte es nicht als künstliches Gewässer typisiert werden.
Karten 5 u. 6: Der Kirchgrabenfleet ist bereits in der Kurhannoverschen Landesaufnahme dargestellt, daher (entsprechend der Definition) nicht als künstliches Gewässer einzuordnen.
Der Mittellauf Wörpe im Bereich des Teufelsmoores: Die Sohle des Gewässers liegt im Mineralboden, daher nicht organisch geprägter Fluss, sondern Sand- und Lehm geprägter Tieflandfluss.

 

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