(KNV)

 

Bauvorhaben im Außenbereich

Sandabbau

Bau von Mobilfunkmasten

Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Regenrückhaltebecken

Bauleitplanung

Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

5 Jahre KNV

Kurzstellungnahme Torfabbauantrag Wellbrock, Teufelsmoor

Stellungnahme Bebauungsplan Rolandsgraben, Lilienthal

 Stellungnahme Wasserrahmenrichtlinie Wümme

Stellungnahme FFH-Gebietsmeldungen 3. Tranche

Stellungnahme Flächennutzungsplan Stadt Osterholz-Scharmbeck 

 

Der Hintergrund:

Bund und Länder haben den anerkannten Naturschutzverbänden in Vertretung der Gesamtbevölkerung eine Treuhandfunktion gegenüber Natur und Landschaft übertragen und ihnen die Mitwirkung bei umweltrelevanten Planungen ermöglicht. Die Verbandsbeteiligung ist seit 1993 im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG § 60 a-c) verankert. Sie berechtigt die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände, bei Rechtsetzungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren mitzuwirken, soweit sie in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt werden. Diese Mitwirkung erfolgt durch Stellungnahmen der Verbände bei umweltrelevanten Vorhaben.

Mit den gewachsenen Beteiligungsmöglichkeiten, den differenzierten und komplexen Planungsverfahren und den damit gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen fühlen sich die ehrenamtlich tätigen Naturschutzgruppen vor Ort häufig überfordert. Um Synergieeffekte nutzen, die Qualität der Stellungnahmen verbessern und das Beteiligungsverfahren beschleunigen zu können, wurde von den im  Landkreis Osterholz aktiven Naturschutzverbänden im Jahr 2000 eine gemeinsame Koordinationsstelle für naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung, (KnV) eingerichtet. 

 

Die Mitglieder:

 

Die Aufgabe:

Die KNV bildet ein Bindeglied im Kontakt zwischen Behörden und Verbänden. Sie nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich der Verbandsbeteiligung, Kommunikation und diesbezüglichem Konfliktmanagement  wahr.
Die Hauptaufgabe der KNV ist die Erarbeitung einer gemeinsamen naturschutzfachlichen Stellungnahme
der angeschlossenen Verbände zu jedem Beteiligungsvorgang. Von den Mitgliedsverbänden bevollmächtigt erhält sie stellvertretend für diese einen einfachen Satz der Beteiligungsun
terlagen, deren Inhalt sie in einem ersten Bearbeitungsschritt ausgewertet in Form einer „Kurzmitteilung“ zeitnah an die einzelnen Gruppen weiterleitet.  Sie koordiniert die verschiedenen verbandlichen Interessen und bringt deren Fach- und regionales Detailwissen gebündelt als gut aufbereitete Informationen bei Planungen und behördlichen Entscheidungsprozessen in Form einer Stellungnahme ein.
Im einzelnen bedeutet das:

  • Prüfung der umweltrelevanten Vorhaben unter dem Gesichtspunkt von Natur- und Landschaftsschutz: 
  •  Durchsicht, Zusammenfassung und Beurteilung der Antragsunterlagen, 
  •  Ortsbesichtigungen und Auswertung der übergeordneten Planungen,
  •  Vertretung der Verbände bei Scoping- und Erörterungsterminen etc.,

  • Weitergabe von Hintergrundinformationen an die Verbände, 

  • Bündelung der verbandsspezifisch unterschiedlichen Sachkompetenzen und Zusammenführen der unterschiedlichen Ansätze von Natur- und Landschaftsschutz,

  • fachgerechte Aufbereitung der planungsrelevanten Sach- und Detailinformationen und Erarbeitung gemeinsamer naturschutzfachlicher Stellungnahmen,

  • Informations- und Beratungsgespräche in Verbands-, Gemeinde- und Kreisgremien zu speziellen Sachthemen. 

  • Kontrolle der behördlich festgesetzten Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

  • Die KnV erarbeitet jährlich zwischen 50 und 60 Stellungnahmen, die den entscheidungsbefugten Behörden sachkompetente Hintergrundinformationen, Anregungen und Bedenken liefern.

     

    Die Vorteile:

    Arbeitsschema der KnV/KUN

     

     

     

     

    Die fachlichen Anregungen und Bedenken der Umwelt- und Naturschutzverbände werden von den Planungsbehörden weitgehend berücksichtigt und fließen in die Entscheidungen mit ein.

    Die Perspektive:

    Die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinationsstelle hat sich als erfolgreiche Strategie bewährt. Sie gewährleistet eine kontinuierliche und qualifizierte Beteiligung des ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzes bei Eingriffs- und Planungsvorhaben und trägt dazu bei, Interessenkonflikte zwischen "Landnutzern" und Naturschützern zu entschärfen. Die Anzahl der kooperierenden Verbände hat sich von ursprünglich drei (BUND, NABU und Jägerschaft Osterholz) auf neun erhöht.

     

    Ansprechpartnerin:

    Dr. Jutta Kemmer (Dipl. Biol.), 
    Biologische Station Osterholz
    Lindenstr. 40
    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Tel: 04791-9656993
    Fax:04791-89325
    mail:

     koop-naturschutz@biologische-station-osterholz.de

     

     

    Fachausschussmitglieder:

    Aktion Fischotterschutz

     

    (in Vorbereitung)

    Wolfgang Dobers

    Losberg 28

    28870 Ottersberg

    Dr. Hans-Gerhard Kulp

    Auf der Dohnhorst 61

    27726 Worpswede

    Prof. Dr. Gerd Weidemann
    Lindnerstr.31
    27726 Worpswede 

    Gerhard Schmidt
    Freißenbütteler Weg 38
    27711 Osterholz-Scharmbeck

           

    Henry Laue
    Im Tal 5
    27628 Hagen

    Ingo Müller-Reich

    Lärchenhain 1

    27711 Heilshorn

    Dr. Berndt

    Prinzenstr. 17

    30159 Hannover

    Peter Krauß

    Im Wiesengrund 6

    28790 Schwanewede

    Frau Thölking
    Friedrichstr. 43 26230 Wardenburg