
(KNV)
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Bauvorhaben im Außenbereich |
Sandabbau |
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Bau von Mobilfunkmasten |
Vorranggebiete für Windkraftanlagen |
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Regenrückhaltebecken |
Bauleitplanung |
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Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
Kurzstellungnahme Torfabbauantrag Wellbrock, Teufelsmoor
Stellungnahme Bebauungsplan Rolandsgraben, Lilienthal
Stellungnahme Wasserrahmenrichtlinie Wümme
Stellungnahme FFH-Gebietsmeldungen 3. Tranche
Stellungnahme Flächennutzungsplan Stadt Osterholz-Scharmbeck
Der Hintergrund:
Bund und Länder haben den anerkannten
Naturschutzverbänden in Vertretung der Gesamtbevölkerung eine Treuhandfunktion gegenüber Natur und Landschaft
übertragen und ihnen die Mitwirkung bei umweltrelevanten Planungen ermöglicht.
Die Verbandsbeteiligung ist seit 1993 im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG
§ 60 a-c) verankert. Sie berechtigt die gesetzlich anerkannten
Naturschutzverbände, bei Rechtsetzungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren
mitzuwirken, soweit sie in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt werden.
Diese Mitwirkung erfolgt durch Stellungnahmen der Verbände bei umweltrelevanten
Vorhaben.
Mit den gewachsenen Beteiligungsmöglichkeiten, den differenzierten und komplexen Planungsverfahren und den damit gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen fühlen sich die ehrenamtlich tätigen Naturschutzgruppen vor Ort häufig überfordert. Um Synergieeffekte nutzen, die Qualität der Stellungnahmen verbessern und das Beteiligungsverfahren beschleunigen zu können, wurde von den im Landkreis Osterholz aktiven Naturschutzverbänden im Jahr 2000 eine gemeinsame Koordinationsstelle für naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung, (
KnV) eingerichtet.
Die Mitglieder:
AFS (Aktion Fischotterschutz)
BUND, vertreten durch die Kreisgruppe Osterholz
KJ (Kreisjägerschaft Osterholz)
NABU, vertreten durch die Kreisgruppe Osterholz mit den Ortsgruppen Hambergen, Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude, Schwanewede und Worpswede,
NVN (Naturschutzverband Niedersachsen),
SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald),
- in Vorbereitung)
LSFVN (Landessportfischerverband Niedersachsen:
AGBS (Aktionsgemeinschaft Bremer Schweiz )
Freunde Worpswedes
Die Aufgabe:
Die KNV bildet ein Bindeglied im Kontakt zwischen Behörden und
Verbänden. Sie nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich der
Verbandsbeteiligung, Kommunikation und diesbezüglichem
Konfliktmanagement wahr.
Die Hauptaufgabe der KNV ist
die Erarbeitung einer gemeinsamen naturschutzfachlichen Stellungnahme der
angeschlossenen Verbände zu jedem Beteiligungsvorgang. Von den Mitgliedsverbänden bevollmächtigt erhält sie stellvertretend für
diese einen einfachen Satz der Beteiligungsunterlagen, deren Inhalt sie in einem
ersten Bearbeitungsschritt ausgewertet in Form einer „Kurzmitteilung“
zeitnah an die einzelnen Gruppen weiterleitet. Sie koordiniert die verschiedenen verbandlichen Interessen und
bringt deren Fach- und regionales Detailwissen gebündelt als gut aufbereitete
Informationen bei Planungen und behördlichen Entscheidungsprozessen in Form
einer Stellungnahme ein.
Die KnV erarbeitet jährlich zwischen 50 und 60 Stellungnahmen, die den entscheidungsbefugten Behörden sachkompetente Hintergrundinformationen, Anregungen und Bedenken liefern.
Die Vorteile:
qualitative Verbesserung der Verbandsbeteiligung,
Einsparung von Material- und Personalaufwand für Verbände und Behörden,
fachkompetenter, zu Bürozeiten erreichbarer Ansprechpartner für Verbände und Behörden (Multiplikatorfunktion),
Verkürzung von Bearbeitungsfristen und Verfahrensabläufen: Die KNV verzichtet auf 1/3 der gesetzlich vorgesehenen Frist,
freiwillige Beteiligung der Verbände über die gesetzlich festgelegte Verbandsbeteiligung hinaus bei der kommunalen Bauleitplanung durch die Gemeinden,
freiwillige Beteiligung bei der Planung von Regionalentwicklungsprojekten durch den Landkreis,
Verbesserung der Kommunikations- und Konfliktkultur im Bereich Naturschutz-Planung,
Steigerung der Effizienz des behördlichen Handelns durch Einspeisung von orts- u. themenspezifischer Sachkompetenz der Natur- und Umweltschutzverbände,
Stärkung des Gewichtes von Umwelt- und Ressourcenschutz.
Arbeitsschema der KnV/KUN


Die fachlichen Anregungen und Bedenken
der Umwelt- und Naturschutzverbände werden von den Planungsbehörden weitgehend
berücksichtigt und fließen in die Entscheidungen mit ein.
Die Perspektive:
Die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinationsstelle hat sich als erfolgreiche Strategie bewährt. Sie gewährleistet eine kontinuierliche und qualifizierte Beteiligung des ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzes bei Eingriffs- und Planungsvorhaben und trägt dazu bei, Interessenkonflikte zwischen "Landnutzern" und Naturschützern zu entschärfen.
Die Anzahl der kooperierenden Verbände hat sich von ursprünglich drei (BUND, NABU und Jägerschaft Osterholz) auf neun erhöht.

Ansprechpartnerin:
Dr. Jutta Kemmer (Dipl. Biol.),
Biologische Station Osterholz
Lindenstr. 40
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel: 04791-9656993
Fax:04791-89325
mail:
koop-naturschutz@biologische-station-osterholz.de
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Fachausschussmitglieder:
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(in Vorbereitung) |
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Wolfgang Dobers Losberg 28 28870 Ottersberg |
Dr. Hans-Gerhard Kulp Auf der Dohnhorst 61 27726 Worpswede |
Prof.
Dr. Gerd Weidemann |
Gerhard
Schmidt |
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Henry
Laue |
Ingo Müller-Reich Lärchenhain 1 27711 Heilshorn |
Dr. Berndt Prinzenstr. 17 30159 Hannover |
Peter Krauß Im Wiesengrund 6 28790 Schwanewede |
Frau
Thölking |