Gebietsvorschlag " Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche"

Gebietsvorschlag " Schönebecker Aue"

Gebietsvorschlag " Brundorfer Moor"

Gebietsvorschlag " Hamberger Moor"

Gebietsvorschlag " Bremer Wald und Schrum"

Gebietsvorschlag " Wörpe"

Gebietsvorschlag " Niederungen von Billerbeck und Oldendorfer Bach"

Gebietsvorschlag " Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen"

 

 

Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche"; Kennziffer 222

Karte zum Gebietsvorschlag

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den vorliegenden Gebietsvorschlag "Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche". Die textliche Erläuterung ist sachgerecht, bezüglich der räumlichen Abgrenzung werden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die in der Karte dargestellten Ergänzungen vorschlagen und wie folgt begründet:

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Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge für den vorliegenden Meldebogen:

2. Lebensraumtypen

2.2 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH:

2.3 Sonstige Lebensraumtypen mit landesweiter Bedeutung:

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3. Tier- und Pflanzenarten

3.1 Tier- und Pflanzenarten gem. Anhang II FFH

  • Große Moosjungfer (Leucorhinia pectoralis)

  • Großes Mausohr (Myotis myotis; Erstnachweis LK OHZ Juli 2004!)

Es existiert kein Nachweis der Teichfledermaus aus dem Gebiet; die Nutzung des Bereiches als Jagdgebiet wird auch eher als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Übrige herausragende Zielarten:
Daten u. a. aus BIOS (1998-2003) und INST. ÖKOL. (1996)

Gefäßpflanzen:

  • Arnika (Arnica montana)

  • Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum)
  • Sumpfbärlapp (Lycopodiella inundata)
  • Torfmoos-Knabenkraut (Dactylorhiza sphagnicola; aktueller Nachweis eines großen Vorkommens)

Torfmoose:

  • Sphagnum auriculatum
  • Sphagnum cuspidatum
  • Sphagnum fallax
  • Sphagnum fimbriatum
  • Sphagnum palustre
  • Sphagnum rubellum
  • Sphagnum magellanicum
  • Sphagnum pulchrum
  • Sphagnum tenellum
  • Sphagnum compactum
  • Sphagnum papillosum
  • Sphagnum squarrosum

 

Amphibien:

  • Kreuzkröte (Bufo calamita)
  • Moorfrosch (Rana arvalis)

Im vorgeschlagenen Gebiet existiert das einzige autochtone Vorkommen aller sechs in Niedersachsen verbreiteten Reptilienarten im Landkreis Osterholz (s. NSG-Bericht 2003).

Weitere Fledermausarten:

  • Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)
  • Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
  • Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
  • Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
  • Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
  • Braunes Langohr (Plecotus auritus)
  • Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandti)

Heuschrecken:

Gebietsgröße: 636 ha

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LITERATUR:

BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ (1998-2003): Betreuung der Naturschutzgebiete im Landkreis Osterholz. Endberichte. Auftraggeber: Bezirksregierung Lüneburg. Osterholz-Scharmbeck.

INSTITUT FÜR ÖKOLOGIE UND EVOLUTIONSBIOLOGIE (1996): Auswirkungen der militärischen Nutzung auf die Heidelandschaft im Gebiet des Truppenübungsplatzes Garlstedt. Unveröffentl. Projektbericht an der Univ. Bremen.

LANDKREIS OSTERHOLZ (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. Osterholz-Scharmbeck.


 

Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Schönebecker Aue"; Kennziffer 224

Karte zum Gebietsvorschlag

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den vorliegenden Gebietsvorschlag "Schönebecker Aue". Die textliche Erläuterung ist sachgerecht, bezüglich der räumlichen Abgrenzung werden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwei wesentliche Ergänzungsvorschläge vorschlagen:

1. Die Ausweitung des Gebietsschutzes von der Quelle bis zur Mündung:
Wie das Niedersächsische Umweltministerium in seinen fachlichen Hinweisen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Niedersachsen (CD ROM: Vorschläge des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Nachmeldung von FFH-Gebieten, Ordner "Allgemeine Fragen und Antworten zur FFH-Richtlinie", S. 11) zutreffend dargestellt, wäre die Meldung einzelner Fließgewässerabschnitte nicht sachgerecht. Funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Gewässerabschnitten müssen angemessen berücksichtigt werden.
2. Einbeziehung der Erlen-Eschen- und Eichen-Hainbuchenwälder auf den höher gelegenen Standorten und in den Seitentälern der Schönebecker Aue:
Das Gebiet wurde vorrangig zur Verbesserung der Repräsentanz der Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps 91E0 Auenwälder mit Erle und Esche und des Lebensraumtyps 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder ausgewählt. Vor diesem Hintergrund schlagen die angeschlossen Umwelt- und Naturschutzverbände eine Erweiterung des Gebietes in den Bereichen vor, in denen naturnahe Laubwaldbestände dieser Lebensraumtypen im direkten Kontakt zur Aue anschließen.

 

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Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge für den vorliegenden Meldebogen:

1. Lebensraumtypen

Übrige Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH:

3. Tier- und Pflanzenarten:

3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gemäß Anh. II FFH:

Aus dem Gebiet sind keine Nachweise der Teichfledermaus bekannt, ihr Vorkommen wird auch als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.
Der Komplex aus feuchten Laubwäldern und angrenzender Aue ist aber potentieller Lebensraum für die Bechsteinfledermaus (Myotis dascycneme).

6. Gebietsgröße:

589 ha (incl. bremischem Gebiet)

LITERATUR:

BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ (1989): Schutzkonzeption Schönebecker Aue. Landschaftsökologische Analyse mit Empfehlungen für Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen. Biologische Station Osterholz. Osterholz.

LANDKREIS OSTERHOLZ (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. Osterholz-Scharmbeck.

LENFERT (1970): Vergleichende Übersicht über Gastropodenfunde im Gebiet von Bremen und Umgebung aus den Jahren um 1880 und von 1962/1967. – Abh. Naturw. Verein Bremen 37 (3/2), 259-286. Bremen.


 

Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Brundorfer Moor"; Kennziffer 221

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den vorliegenden Gebietsvorschlag "Brundorfer Moor".
Da es sich bei den für den FFH-Schutz vorgeschlagenen Kleinstmooren um ein Gebiet von nur geringer Flächengröße nahebei dem vorgeschlagenen FFH-Gebiet 222 "Garlstedter Moore" handelt, sollte die Zusammenfassung der separaten Kernbereiche über einen entwicklungsfähigen Verbindungskorridor geprüft werden.


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Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Hamberger Moor"; Kennziffer 223

Karte zum Gebietsvorschlag

 

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den vorliegenden Gebietsvorschlag "Hamberger Moor".
Durch die FFH-Ausweisung "Hamberger Moor" ergibt sich ein zusammenhängend geschütztes NATURA 2000-Gebiet aus verschiedenen Hoch- und Niedermoorkomplexen beidseitig der Beek.

Die angeschlossenen Verbände regen an, den NATURA 2000-Gebietsschutz in diesem Bereich durch Erweiterung des FFH-Gebietes 33 "Untere Wümmeniederung, Untere Hammeniederung mit Teufelsmoor" auf das Günnemoor auszuweiten.

Erweiterungsvorschlag Günnemoor::

1. Gesamteinschätzung des Gebietes

1.1 Kurzbeschreibung: Biotopkomplex aus Wiedervernässungsflächen, verschiedenen Regenerationsstadien, Moorheide u. Extensivgrünland, randlich einige alte Torfstiche mit Gewässern.

2. Lebensraumtypen

2.1 Prioritäre Lebensraumtypen gem. Anh. I FFH:

2.2 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH:

3. Tier- und Pflanzenarten:

3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gem. Anh. II FFH:

Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis): Nachweis 1993, Überprüfung des Vorkommens erforderlich.

3.3 Weitere herausragende Zielarten des Naturschutzes:

Vögel:

Amphibien:

Reptlien:

Schlingnatter (alter Nachweis, Überprüfung des Vorkommens erforderlich)

4. Abgrenzung

Abgrenzung der Wiedervernässungsflächen einschließlich randlicher Moorheide- und Grünlandflächen. Orientierung der Außengrenze an Abbaurändern, Parzellen- und Waldgrenzen.

5. Aktueller Schutzstatus

 

Gebietsgröße :

Vorschlag Günnemoor ohne NSG Torfkanal: 344 ha

 

LITERATUR:

BIOLOGISCHE STATION: Datenarchiv

LANDKREIS OSTERHOLZ (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. Osterholz-Scharmbeck


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Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Bremer Wald und Schrum"

Karte zum Gebietsvorschlag

Ein bisher unzugängliches und daher vernachlässigtes Gebiet ist das militärische Sperrgebiet des Bremer Waldes. Aufgrund der bisherigen militärischen Nutzung sind die vorhandenen Daten daher sehr lückenhaft, es besteht dringlich weiterer Untersuchungsbedarf.

1. Gesamteinschätzung des Gebietes

1.1 Kurzbeschreibung: Vielfältige Biotopkomplexe in den Quelltälern der Billerbeck und des Giehler Baches mit naturnahen Wäldern, extensiv genutztem Grünland und einem Kleinstmoor. Das Gebiet ist durchsetzt von alten Bombentrichtern mit z. T. temporären Gewässern. Nachweis eines großen Vorkommens des Kammmolches (geschätzt mehrere hundert Individuen).

2. Lebensraumtypen

2.1 Prioritäre Lebensraumtypen gem. Anh. I FFH:

 

2.2 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anhang I

 

3. Tier- und Pflanzenarten

3.1 Prioritäre Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II

keine Vorkommen bekannt

3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II

 

3.4 Weitere herausragende Zielarten des Naturschutzes

 

4. Hinweise zur Abgrenzung:

Verbindung zum vorgeschlagenen FFH-Gebiet 195 " Niederungen von Billerbeck und Oldendorfer Bach" nördlich von Wohlthofen

 

5. Aktueller Schutzstatus

6. Gebietsgröße: 634 ha

 

LITERATUR:

BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ: Datenarchiv

LANDKREIS OSTERHOLZ (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. Osterholz-Scharmbeck.

SEITZ & DAMMANN (1992): Die Vögel Bremens und der angrenzenden Flußniederungen. BUND Bremen


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Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Wörpe"; Kennziffer 225

Karte zum Gebietsvorschlag

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den vorliegenden Gebietsvorschlag "Wörpe", halten jedoch für eine sachgerechte Ausweisung eine Erweiterung der räumlichen Abgrenzung sowie mehrere inhaltliche Ergänzungen erforderlich:

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Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge für den vorliegenden Meldebogen:

1. Gesamteinschätzung des Gebietes

    .... In den renaturierten Abschnitten mit Röhrichtbeständen, Hochstaudenfluren, Weidengebüschen und aufkommenden Erlen-Auenwäldern. Im Oberlauf z. T. extensiv genutztes Feucht- und Nassgrünland und fragmentarisch ausgebildeten Auen- und Moorwäldern. Die Wörpe wird von Wasserfledermäusen, vermutlich auch von anderen in den Wäldern lebenden Fledermausarten, als Flugstraße genutzt und ist potentieller Fischotterlebensraum.

3. Lebensraumtypen
Übrige Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH:
Sonstige Lebensraumtypen von landesweiter Bedeutung:

(Kataster der besonders geschützten Biotope des Landkreis Osterholz)

3. Hinweise zur Abgrenzung

    Die Abgrenzung umfasst das gesamte Fließgewässer mit den dazugehörigen Auebereichen mit Ausnahme der Ortschaften. Randlich stockende, naturnahe Laubwaldbestände werden miteinbezogen.
    Die Ausweisung nur eines Gewässerabschnittes, die sich allein auf das nachgewiesene Vorkommen einer einzelnen Art begründet, ist nicht hinreichend.

4. Aktueller Schutzstatus

    Im Landkreis Rotenburg ist das vorgeschlagene Gebiet Landschaftsschutzgebiet; 3 Teilbereiche erfüllen die fachlichen Voraussetzung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes (LRP Rotenburg 2002).
    Die renaturierten Bereiche im Landkreis Osterholz sind nach § 28a NNatG geschützt.
    Der Unterlauf der Wörpe zwischen Grasberg und Lilienthal sowie die alte Wörpeniederung erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LRP Osterholz 2003)

5. Gebietsgröße: 2.116 ha

 

LITERATUR:

STAWA VERDEN 1997: Gewässerentwicklungsplan Wörpe

SCHOLLE, J., SCHUCHARDT, B. & BRANDT, T. (2003): Schlammpeitzger und Steinbeisser im Grabensystem des Bremer Feuchtgrünlandringes: Verbreitung und Ökologie zweier Arten. – Naturschutz und Landschaftsplanung 35 (12), 364-372. Bonn.

LANDKREIS OSTERHOLZ (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. Osterholz-Scharmbeck

LANDKREIS ROTENBURG (2002): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Rotenburg (Wümme). Rotenburg (Wümme)


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Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Niederungen von Billerbeck und Oldendorfer Bach"
Kennziffer 195

Karte zum Gebietsvorschlag

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den vorliegenden Gebietsvorschlag "Niederungen von Billerbeck und Oldendorfer Bach". Die textliche Erläuterung ist sachgerecht, bezüglich der räumlichen Abgrenzung werden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten folgende Ergänzungen vorschlagen:

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Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge für den vorliegenden Meldebogen:

2. Lebensraumtypen

2.2 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anhang I

2.3 Sonstige Lebensraumtypen von landesweiter Bedeutung

 

3. Tier- und Pflanzenarten

3.1 Prioritäre Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II

Keine Vorkommen bekannt.

 

3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II

Säuger: Fischotter (Lutra lutra), aktueller Nachweis aus dem Gewässersystem der oberen Lune

Es existiert kein Nachweis der Teichfledermaus aus dem Gebiet. Ihr Vorkommen wird als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Ein Vorkommen der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohres ist aufgrund der geeigneten Habitatbedingungen hingegen denkbar.

Amphibien: Kammolch (Triturus cristatus)

3.3 Weitere gefährdete und Rote-Liste-Arten im Gebiet
(Daten u. a. aus INST. ANG. BIOL. 1987)

Vögel:

Reptilien:

Tagfalter:

 

3.4 Weitere herausragende Zielarten des Naturschutzes

Vögel:

 

5. Aktueller Schutzstatus

 

6. Gebietsgröße: 1006 ha:

 

LITERATUR:

INSTITUT FÜR ANGEWANDTE BIOLOGIE (1987): Ökologische Untersuchungen in der Hellingster Heide. Erstellt im Auftrag des LK Osterholz. Freiburg.

LANDKREIS OSTERHOLZ (2001): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. Osterholz-Scharmbeck.


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Betr. Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU in Niedersachsen
Gebietsvorschlag " Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen" Kennziffer 187

Die angeschlossenen Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßen den Gebietsvorschlag "Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen". Auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Berücksichtigung der Vorkommen in Aschwarden hat bereits MAYER (1999) hingewiesen.
Die Stellungnahme zur FFH-Gebeietsausweisung bezieht sich ausschließlich auf die Teichfledermaus auf der östlichen Weserseite, überwiegend im Landkreis Osterholz.

Da die Quartiere häufiger gewechselt werden (in Aschwarden z. B. in 2004), ist auch aus der Sicht der Naturschutzverbände eine Beschränkung auf die Jagdlebensräume und Flugstraßengewässer der Art ausreichend. Allerdings sollten nicht einfach (fast) alle Gewässer in einem Radius von 15 km als FFH-Gebiet ausgewiesen werden; so gibt es in den meisten östlichen, zur Geest gelegenen Gewässer keine Nachweise. Genutzt werden eher die großen zur Marsch hin gelegenen Gewässser.

Vor diesem Hintergrund sollte der FFH-Gebietsschutz auf folgende Gewässer ausgedehnt werden:

Mehrere vorgeschlagene Kleingewässer erfüllen die Funktion als Teichgfledermausgewässer jedoch sicher nicht, da sie zu klein oder zu stark zugewachsen sind. Aus dem Gebietsvorschlag herausgenommen werden können daher

 

LITERATUR:

MAYER, K. (1999): FFH-Richtlinie und Fledermausschutz.Diplomarbeit an der Universität Hannover. Institut für Landschaftspflege und Naturschutz. Hannover

SCHIKORE, T. et ZIMMERMANN, M. (2000): Von der Flugstraße über den Wochenstubennachweis zum Quartier der Teichfledermaus (Myotis dasycneme) in der Wesermarsch – erster Fortpflanzungsnachweis dieser Art in Niedersachsen. Nyctalus (N. F.) 7 (4), 383-395. Berlin.

 


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